Remigiusberg


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3. Die Propsteiära

De facto existierte hier oben auf dem Remigiusberg, wenn wir den Gründungszeitpunkt in das Jahr 1127 datieren wollen, mindestens 433 Jahre lang ein Benediktiner-Kloster als Filiale des fernen Mutterklosters in Reims. Setzen wir jedoch (was aus vorgenannten Gründen berechtigt erscheint) die Klostergründung zeitlich früher mit dem Jahr 1019 an, so hätte unsere Propstei sogar eine 541- jährige Tradition vorzuweisen, die von Höhen und Tiefen geprägt war.

Die Klostergeschicke bestimmte ein vom Konvent der Mutterabtei in Reims nominierter Propst. Die Namen dieser Klostervorstände sind zum größten Teil durch Urkundenüberlieferungen in den (als Abschrift erhaltenen ) Kopialbüchern des Klosters Remigiusberg nachweisbar. Es würde jedoch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, wenn wir hier eine Chronologie der rund 30 nachweisbaren Pröpste aufstellen würden.

Die Klostergüter auf dem Remigiusberg wurden von einigen Benediktinermönchen, deren Zahl bei 6 bis 8 Ordensbrüdern und einigen Laienbrüdern gelegen haben dürfte, gemäß ihrer Ordenssymbole Kreuz, Buch und Pflug und getreu der Ordensregel ora et labora (bete und arbeite) ihres Ordensgründers, des hl. Benedikt von Nursia, bewirtschaftet. Gewannennamen wie beispielsweise Klosterrech und Neugarten belegen, dass die Mönche ihrer Ordensregel gerecht wurden. Eigentlich hätten sich die Mönche hier oben auf dem Remigiusberg mehr auf das Beten konzentrieren können, da das mehr als 220 qkm große Remigiusland, dessen Bewohner dem Kloster abgabenpflichtig waren, genug an Erträgnissen abwarf, um die wenigen Klosterbrüder gut ernähren zu können.

Doch mussten sich die Klosterleute die ihnen rechtmäßig zustehenden Gefälle mit den jeweiligen Schutzvögten, den Grafen von Veldenz, teilen, die sich ihre Mühewaltungen meist recht teuer bezahlen ließen, was wiederum die klösterlichen Erträgnisse doch gewaltig reduzierte, wie aus den überlieferten Kopialbüchern des Klosters St. Remigius auf dem Remigiusberg und weiteren Urkunden hervorgeht.

Nach und nach aber übertrieben die gräflichen Schutzvögte ihre Forderungen immer mehr und machten den frommen Benediktinern und insbesondere ihrem jeweiligen Klostervorsteher das Leben auf dem Remigiusberg allmählich zusehends schwerer.

Auch schafften es die Veldenzer Schutzvögte schließlich, sich Mitspracherechte bei der Besetzung der Klostervorstände zu sichern, und so kam es auch schon mal vor, dass der Schutzvogt einen jüngeren Bruder zum Klostervorsteher machte, wie beispielsweise im Jahr 1395, wo Graf Johannes von Veldenz bis in Jahr 1405 Propst auf dem Remigiusberg war.

So musste dann der vom Mutterkloster auserkorene Kandidat weiterhin in Reims mit seiner bescheidenen Klosterzelle vorlieb nehmen, bis der gräfliche Propst auf dem Remigiusberg das Feld irgendwann freiwillig räumte, nachdem er irgendwo eine besser dotierte Position gefunden hatte .

Schon vorher hatten die Veldenzer Grafen vom Kloster indirekt Besitz ergriffen, indem sie sich die Grablegerechte in der Propsteikirche verschafften und seit 1327 gräfliche Familienangehörige in der Kirche zu bestatten pflegten. Eine erhaltengebliebene Grabplatte von 1327, die heute in der Seitenkapellenwand eingelassen ist, kann dies eindeutig belegen. (Verweis auf Grabplattenabbildung))

Und hatte dann endlich der gräfliche Prior den Propststuhl freigemacht, um beispielsweise als Abt in einem anderen Kloster seine Karriere fortsetzen zu können, dann konnte es trotzdem vorkommen, dass der von der Mutterabtei in Reims bestellte Propst , wie beispielsweise Propst Robert Ternue im Jahr 1405, die Klosterpforte auf dem Remigiusberg verschlossen vorfand, weil der Graf zu Veldenz mit dessen Nominierung nicht einverstanden war und zwischenzeitlich einen anderen gräflichen Verwandten , wie im Falle des Propstes Graf Heinrich von Sayn, als Prior des Klosters Remigiusberg installiert hatte.

Da nutzte manchmal auch eine päpstliche Banndrohung gegen den unbotmäßigen Schutzvogt und seinen protegierten Propst wenig; der Zutritt zum Kloster blieb dem rechtmäßigen Propst weiterhin verwehrt. Im Falle des Kandidaten Ternue musste dieser womöglich sogar mehr als 20 Jahre warten, bis sein Widersacher das Feld geräumt hatte; erst ab dem Jahr 1427 ist das Priorat auf Remigiusberg für Robert Ternue durch Urkunden sicher belegt.

Eine noch härtere Gangart konnten die Veldenzer Herrscher einschlagen, nachdem der pfälzische Kurfürst die Vogteirechte der Grafen von Veldenz wesentlich aufgewertet hatte, indem er den Veldenzern im Jahr 1446 das gesamte Remigiusland als Lehen zusprach.

Und als schließlich der pfälzische Kurfürst Ludwig V. im Juli 1461 das Remigiusland per Schenkung definitiv als Mannlehen dem Pfalzgrafen Ludwig I. übereignete, konnten sich die Veldenzer noch größere Kompetenzen gegenüber der Propstei erlauben.

Wenn auch in dieser neuen Besitzstandsregelung das Kloster auf dem Remigiusberg ausgeklammert blieb und seinen Anspruch auf Rechte und Gefälle im Remigiusland behielt, so waren doch die Veldenzer nun definitiv die uneingeschränkten Machthaber dieser Region.

Auch das Erzbistum Mainz, innerhalb dessen Verwaltungsbezirk das Remigiusland als Reimser Enklave ein Inseldasein führte, bemühte sich zusehends immer stärker, seine Machtbefugnisse auf die Propstei auf dem Remigiusberg auszudehnen, wie man den Urkunden aus dem Kopialbuch entnehmen kann.

Diese Ambitionen des Mainzer Erzbischofs waren gleichzeitig auch Wasser auf die Mühlen der Grafen von Veldenz. Sie verstanden es geschickt, Mainzer und Veldenzer Politik in Einklang zu bringen und konnten dadurch sich selbst immer stärker in die der Propstei zustehenden Investiturrechte an den Pfarreien des Remigiuslandes einmischen, die Autorität der Remigiusberger Pröpste weiter untergraben und sie schrittweise mehr und mehr entmündigen.

Wohl in den seltensten Fällen war das Problem so einfach zu lösen, wie weiland im Jahre 1474, wo es um die Streitfrage ging, ob der vom damaligen Propst Petrus Ginoti vorgeschlagene Kandidat oder der von Ludwig I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Graf zu Veldenz vorgeschlagene Kandidat mit der Pfarrstelle an der Kapelle St. Ägidius in Kusel betraut werden sollte. Da der gräfliche Favorit noch vor Ablauf der Investiturverhandlungen verstorben war, löste sich das Problem von selbst zugunsten des Propst-Kandidaten Johannes Bazman.

Die Auseinandersetzungen des Propstes vom Remigiusberg mit dem Mainzer Erzbistum und den Grafen zu Veldenz nahm nicht selten derart strittige Ausmaße an, dass sogar der Papst im fernen Rom bemüht werden musste, um dem Propst zu seinen angestammten Rechten zu verhelfen.



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